Inhalt der Angebote
Die Informationen zu unseren Immobilienangeboten erhalten wir vom Eigentümer oder den jeweiligen Stellen. Diese Angaben geben wir ohne Übernahme einer Haftung für deren Richtigkeit an Sie weiter. Sämtliche Angebote sind freibleibend, ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Verbindliche Zusagen des Maklers, oder Angestellten oder Beauftragten unserer Firma zur Vertragsgelegenheit bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Gegenstand des Auftrags
Gegenstand des Auftrags ist der Nachweis und/oder die Vermittlung zu der jeweiligen Vertragsgelegenheit. Im Erfolgsfall ist vom Käufer/Mieter eine Provision in unten genannter Höhe zu zahlen. Da wir regelmäßig vom Eigentümer mit dem Vertrieb der Immobilie beauftragt sind, ist es uns auch erlaubt, für die andere Hauptvertragspartei als Vermittlungsmakler tätig zu sein.
Weitergabeverbot
Die Informationen über die Vertragsangelegenheit sind nur für Sie bestimmt. Für den Fall der Weitergabe und Vertragsschluss durch den Dritten sind Sie ebenfalls provisionspflichtig. Die Provision gilt auch bei Übernahme des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung durch Sie und/oder dem Dritten als Vereinbart.
Provisionshöhe
Die Provision bemisst sich wie folgt:
Vermietung und Verpachtung:
Gewerblich: 3 Monatskaltmieten 3,57% inkl. Mehrwertsteuer
Privat: 2 Monatskaltmieten 2,38% inkl. Mehrwertsteuer
jeweils zu zahlen vom Mieter bzw. Pächter.
Verkauf:
Bei einer Vertragssumme von
bis 40.000 Euro : 2.957,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer
bis 500.000 Euro : 7,14 % inkl. Mehrwertsteuer
ab 500.000 Euro : 5,95 % inkl. Mehrwertsteuer
jeweils zu zahlen vom Käufer.
Die Provision wird jeweils bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
Bei Vereinbarung des Honorars nach Zeitaufwand, beträgt der Stundensatz 49,00 Euro zzgl. der Mehrwertsteuer.
Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser Vertragsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Als Gerichtstand gilt Rathenow als vereinbart.